NOTFALL & STÖRUNGEN

Störungsdienst für Notfälle
ausserhalb der Bürozeiten:

Störungen/Unterbrüche

Elektrizitätsversorgung
Tel. +41 71 672 80 40

Gas-/Wasserversorgung
Tel. +41 71 672 80 30

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Beleuchtung

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E-Mobilität

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Ihre Ladestationen von Energie Kreuzlingen mit Thurgauer Naturstrom.
In Kreuzlingen gibt es aktuell vier von Energie Kreuzlingen betriebene E-Ladestationen. Eine DC Schnellladestation mit 60 kW auf dem Parkplatz in der Marktstrasse und je eine AC Ladestation auf dem Besucherparkplatz von Energie Kreuzlingen an der Nationalstrasse 27, an der Bleichestrasse und am Parkplatz an der Seestrasse.

Alle Ladestationen sind über ostmobil in das Ladenetz von MOVE eingebunden. Als Kundin oder Kunde können Sie Ihr E-Auto unterwegs schnell und bequem aufladen. In der Schweiz finden Sie über 1‘260 eigene MOVE Lademöglichkeiten und haben Zugang zu insgesamt 5'200 Ladestationen. In ganz Europa kommen rund 60‘000 weitere Lademöglichkeiten dazu.

Ost-mobil ist eine gemeinsame Lösung von derzeit rund 40 Energieversorgungsunternehmen in der Ostschweiz. Über 229 Ladepunkte an insgesamt 16 DC Stationen und 81 AC Stationen in der Schweiz. (DC = Gleichstrom, AC = Wechselstrom).

Allgemeine Informationen zum Thema Laden mit Strom finden Sie auf der Website von Energieschweiz.

E-Mobilität-Förderprogramm des Kantons Thurgau & der Stadt Kreuzlingen

Der Kanton Thurgau fördert die Erschliessung der Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern mit einem einmaligen Investitionsbeitrag von 15% der Investitionskosten. Weitere Informationen zur Förderung und den Bedingungen finden Sie im Kapitel Elektromobilität der aktuellen Broschüre «Förderprogramm Energie» auf der Website des Kantons Thurgau.

Seit April 2023 fördert die Stadt Kreuzlingen die Erschliessung von Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrfamilienhäusern, Industrie- und Gewerbebauten sowie Bürogebäuden zusätzlich mit 15 % der Investitionskosten (bis max. CHF 5'000). Wird gleichzeitig eine Photovoltaikanlage gebaut, kann ein höherer Förderbeitrag beansprucht werden.  Die Fördermassnahme ist auf zwei Jahre befristet. Die Förderrichtlinie mit weiteren Details finden Sie auf der Seite des Energieberaters.

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Ihre Ansprechperson für E-Mobilität: Roland Haerle