Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es, lokal produzierten Strom über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam zu nutzen.
Indem sich verschiedene Parteien zusammenschliessen, um gemeinsam Energie zu erzeugen, zu speichern und zu verbrauchen. Fehlender Strom wird wie gewohnt zuverlässig über das öffentliche Netz bezogen. Ab 2026 kann der Stromhandel innerhalb einer Gemeinde oder eines Quartiers direkt über das Verteilnetz erfolgen. Für Strom, der über das öffentliche Netz gehandelt wird, gelten reduzierte Netznutzungskosten.
Sind Sie interessiert an einer LEG oder möchten Sie mehr darüber erfahren?