Kundenportal IconKundenportal Icon
Suchen IconSuchen Icon
×
A-
A+
Menü
NOTFALL & STÖRUNGEN

Störungsdienst für Notfälle
ausserhalb der Bürozeiten:

Störungen/Unterbrüche

Elektrizitätsversorgung
Tel. +41 71 672 80 40

Gas-/Wasserversorgung
Tel. +41 71 672 80 30

Störungsmeldung öffentliche
Beleuchtung

Mit Solarstrom entspannen statt sich um AKW sorgen.

Solarstrom für Kreuzlingen

Photovoltaik von Energie Kreuzlingen steht für Eigenständigkeit, Nachhaltigkeit und clevere Energienutzung. Ob eigene Solaranlage auf dem Dach, gemeinschaftliche Beteiligung an einer Grossanlage oder smarte Lösungen für den Eigenverbrauch – wir machen Solarenergie für alle zugänglich. Unsere PV-Angebote lassen sich ideal mit E-Mobilität und weiteren Energielösungen kombinieren.

Die Sonne als Energiequelle

Wie viel Strom kann mein Dach produzieren?

Mit dem Solarkataster des BFE (Bundesministerium für Energie) erfahren Sie mehr über das Potential, das auf Ihrem Dach schlummert. Sämtliche Immobilienbesitzerinnen und -besitzer können so einfach und schnell erkennen, wie gut ihre Liegenschaft zur Solarenergienutzung geeignet ist.

Photovoltaik-Eigenverbrauch

ChrüzlingerEVG und weitere Modelle

Sonnenstrom selbst nutzen – gemeinsam mehr daraus machen.

Mit unseren Eigenverbrauchslösungen profitieren Sie und andere direkt vom Strom aus der eigenen Solaranlage. Ob im Mehrfamilienhaus, mit den Nachbarn oder gar im ganzen Quartier – die verschiedenen Eigenverbrauchsmodelle machen Solarenergie wirtschaftlich sinnvoll und einfach nutzbar.

Balkon-Kraftwerk

Steckbare PV-Anlagen

Einfach selbst Strom erzeugen – mit Balkonmodulen zum Einstecken.

Kleine Photovoltaikanlagen für Balkon oder Terrasse liegen im Trend. Was Sie dabei beachten müssen und wie Sie Ihr Gerät anmelden, erfahren Sie hier. Praktische Infos, Produktempfehlungen und das Anmeldeformular finden Sie auf einen Blick.

Bildschirmfoto 2025-11-14 um 13.58.28.png
Rückliefervergütung für Solarstrom

Betreiben Sie eine Solaranlage in der Schweiz?

Dann können Sie Ihren überschüssigen Strom ins Netz des Verteilnetzbetreibers einspeisen.

Energieversorger wie Energie Kreuzlingen nehmen diesen Strom ab und vergüten ihn – basierend auf dem Referenz-Marktpreisgemäss Art.15 EnFV, den das Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise festlegt. Dieser ist auf der BFE-Website abrufbar. Der Referenz-Marktpreis für Strom aus erneuerbaren Energien entspricht dem durchschnittlichen Börsenpreis für Elektrizität im Marktgebiet Schweiz, basierend auf den tatsächlichen viertelstündlichen eingespeisten Strommengen der lastganggemessenen Anlagen. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 150 kW betragen (gemäss Art.12 Abs1 EnV) die Mindestvergütungen:

PVA mit einer Leistung < 30 kW (mit oder ohne Eigenverbrauch)​ 6.0 Rp./kWh

PVA mit einer Leistung ≥ 30 kW - 150 kW (mit Eigenverbrauch)​​ 1.20 – 5.80 Rp./kWh
Mindestvergütung = 180 / Anlagengrösse in kW / z.B. PVA mit 70kW: 180 / 70 = 2.57 Rp./kWh

PVA mit einer Leistung ≥ 30 kW - 150 kW (ohne Eigenverbrauch) ​6.2 Rp./kWh

Bei allen übrigen Anlagen vergütet Energie Kreuzlingen den Referenz-Marktpreis. Zusätzlich wird der Herkunftsnachweis Ihres Solarstroms vergütet. Neue gesetzliche Regeln sichern seit 2026 Mindestvergütungen für kleinere PV-Anlagen, damit sich Investitionen langfristig rechnen.

Netzdienliche Einspeiseregelung

Bild_VSGS_PVLimitierung2.jpg

(Quelle: Verein Smart Grid Schweiz (VSGS), «Whitepaper: Limitierung der PV-Einspeiseleistung»).

Ab 2026 gilt in der Schweiz die sogenannte netzdienliche Einspeiseregelung für Photovoltaikanlagen. Gestützt auf Art. 17c StromVG können Verteilnetzbetreiber die maximale Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen auf 70 % der installierten Leistung begrenzen. Ziel dieser Regelung ist es, kurzfristige und selten auftretende Leistungsspitzen zu reduzieren, die nur an wenigen Stunden oder Tagen pro Jahr anfallen. Dadurch wird die bestehende Netzinfrastruktur effizienter genutzt, die Netzstabilität erhöht und der Anschluss zusätzlicher Photovoltaikanlagen ermöglicht. Gleichzeitig können unnötige oder vorgezogene Netzausbaukosten reduziert werden.

Im Verteilnetz der Energie Kreuzlingen wird diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit ab dem 1. Januar 2026 umgesetzt. Die Begrenzung auf 70 % gilt für alle neuen Photovoltaikanlagen. Zudem kommt sie bei bestehenden Anlagen zur Anwendung, wenn im Rahmen einer Erneuerung der Wechselrichter ersetzt wird.

Für Anlagenbetreiber bleibt der Eigenverbrauch uneingeschränkt möglich. Auch der Einsatz von Stromspeichern wird durch die Regelung nicht eingeschränkt. Die Begrenzung betrifft ausschliesslich die maximale Einspeiseleistung ins Netz, nicht jedoch die Produktion oder Nutzung des selbsterzeugten Stroms im eigenen Gebäude oder innerhalb einer Eigenverbrauchslösung. Der tatsächliche Produktionsverlust ist in der Praxis in der Regel sehr gering und liegt typischerweise bei unter einem Prozent der Jahresproduktion.

Photovoltaik-Beteiligung

ChrüzlingeSolar

Solarstrom-Beteiligungsprojekte für unsere Kundinnen und Kunden – auch ohne eigenes Dach

Nach ChrüzlingeSolar I auf dem Dach des Schiesserareals ist das zweite Projekt, ChrüzlingeSolar Il auf dem Dach der neuen Heinrichhalle, abgeschlossen.

Wir danken allen Kundinnen und Kunden für ihre Beteiligung und wünschen ihnen viel Freude mit ihrem Solarstrom.

Sobald wir eine weitere Photovoltaikanlage im Beteiligungsmodell bauen, informieren wir über diese Seite, unser Kundenmagazin und/oder die Medien.

Haben Sie grundsätzlich Interesse an einer Beteiligung an einer PV-Anlage? Schreiben Sie uns. Wir setzen Sie auf unsere Warteliste und informieren Sie, sobald es eine neue Beteiligungsanlage gibt.

Ihr Ansprechpartner

Photovoltaik