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NOTFALL & STÖRUNGEN

Störungsdienst für Notfälle
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Elektrizitätsversorgung
Tel. +41 71 672 80 40

Gas-/Wasserversorgung
Tel. +41 71 672 80 30

Störungsmeldung öffentliche
Beleuchtung

Strom aus 100% Schweizer Wasserkraft statt Kernenergie.

Unsere Stromprodukte

Energie Kreuzlingen liefert ihren Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung 100% erneuerbare Energie. Das Standardangebot enthält Strom aus 100% Schweizer Wasserkraft. Sie können Ihren Strommix noch weiter aufwerten und eines der drei Thurgauer Naturstromangebote wählen.

TGN Aqua Eco

50% Strom von der KVA Thurgau
25% Solarstrom
25% regionale Kleinwasserkraft
Aufpreis: 2.0 Rp./kWh

TGN Aqua Bio

75% Solarstrom
23% regionale Kleinwasserkraft
2% Biomasse
Aufpreis: 4.5 Rp./kWh

TGN Aqua Sun

90% Solarstrom
10% regionale Kleinwasserkraft
Aufpreis: 6.0 Rp./kWh

CH-WasserMix (Standardprodukt)

100% Schweizer Wasserkraft
(kann lokale Solaranteile enthalten)

CH-KernMix

80% Schweizer Kernkraft
20% Schweizer Wasserkraft

Thurgauer Naturstrom

Erneuerbare Eigenproduktion aus der Region.

Mehr als 6000 Thurgauerinnen und Thurgauer nutzen CO2-neutralen Naturstrom aus dem Thurgau.

Neben dem Standardangebot aus 100% Schweizer Wasserkraft, setzt Energie Kreuzlingen mit TGN gezielt auf Förderung nachhaltiger Stromproduktion im Thurgau und die Unterstützung dieser Produzentinnen und Produzenten. 

 

Thurgauer Naturstrom ist garantiert aus dem Thurgau.

Ein Versprechen, wofür die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) mit periodischen Prüfungen von Mengen und Qualität bürgt.

Stromtarife für Private, Geschäfte/Unternehmen, Grossbezügerinnen und -bezüger

StromBasis

Für Haushaltungen, Allgemeinverbrauch in Mehrfamilien und Geschäftshäusern, Kleingewerbe etc. mit einem Stromverbrauch kleiner 50 000 kWh/Jahr.

Strom50 / Strom100

Für einen Jahresenergiebezug ab 50 000 kWh bzw. 100 000 kWh pro Jahr mit Leistungsmessung.

StromMS

Grossbezüger am Mittelspannungsnetz (17 kV) mit eigener Transformatorenstation.

SolarStrom

Marktangebot Strom in Kreuzlingen

Gesamtpaket bei über 100'000 kWh Verbrauch pro Jahr.

Haben Sie oder Ihr Unternehmen an einem Standort einen jährlichen Stromverbrauch von über 100'000 kWh? Dann sind Sie marktberechtigt im Sinne des Stromversorgungsgesetzes (StromVG). Mit dem Marktangebot Strom in Kreuzlingen bietet Ihnen Energie Kreuzlingen ein Gesamtpaket für Ihren Einstieg in den liberalisierten Energiemarkt. Mit einem garantierten und individuellen Energiepreis.  

Ihre Vorteile:  

  • Attraktiver Energiepreis entsprechend Ihrem Verbrauchsprofil
  • Geringere Preissprünge dank tranchierter Beschaffung (bis 3 Jahre im Voraus)
  • Am Spotmarkt werden Ihre Energiemengen täglich ausgeglichen
  • Energie Kreuzlingen als Ihr Energielieferant direkt vor Ort
  • Persönliche Beratung 

Selbstverständlich berücksichtigen wir Ihre Wünsche in punkto Stromqualität wie: 100% Schweizer Wasserkraft, Thurgauer Naturstrom sowie den entsprechenden Lieferzeitraum. Für Netznutzung und Abgaben gelten weiterhin die Preise gemäss den gültigen Tarifen von Energie Kreuzlingen. Wünschen Sie ein Angebot oder eine Beratung? Senden Sie uns eine E-Mail an energiemarkt@energiekreuzlingen.ch oder rufen Sie uns an: Telefon +41 71 677 61 85 

Ersatzversorgung für Kundinnen und Kunden mit Marktzugang

Die Ersatzversorgung kommt zur Anwendung, wenn der Stromlieferant Ihres Unternehmens ausfällt und/oder Sie mit keinem Stromlieferanten einen Liefervertrag abgeschlossen haben. Die Ersatzversorgung dauert so lange, bis Sie von Energie Kreuzlingen oder einem anderen Lieferanten über einen gültigen Stromliefervertrag versorgt werden.  Für mehr Informationen senden Sie uns gerne eine E-Mail an energiemarkt@energiekreuzlingen.ch oder rufen Sie uns an: Telefon +41 71 677 61 85

Fragen und Antworten zu Strompreisen

Aus welchen Komponenten setzt sich der Strompreis zusammen?

  • Energiepreis (Wirk- und Blindenergie): Preis für den gelieferten Strom.
  • Netznutzungspreis: Preis für die Nutzung des Stromnetzes. Diese Einnahmen verwenden die Energieversorger dafür, das Stromnetz in einem guten Zustand zu halten und bei Bedarf weiter auszubauen.
  • Grundpreis: Er dient dazu, die fixen Kosten des Netzbetriebs zu decken, wie z.B. Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur, Verwaltungskosten
  • Messpreis: Ist ab 2026 als eigener Tarifbestanteil separat auszuweisen. Er deckt die Kosten für Messung, Ablesung, Datenübermittlung, sowie der Installation, Unterhalt und Ersatz von Messsystemen (Smart Meter)
  • Systemdienstleistungen: Damit wird die nationale Netzgesellschaft Swissgrid entschädigt. Sie sorgt dafür, dass die benötigte und die gelieferte Menge Strom im Gleichgewicht bleiben und die Stromversorgung in der Schweiz zuverlässig funktioniert.
  • Netzzuschlag des Bundes: Die Einnahmen dieses Zuschlags verwendet der Bund hauptsächlich dafür, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu fördern (Art. 35 Energiegesetz EnG)
  • Stromreserve: Diese Abgabe dient der Swissgrid zur Finanzierung der Vorhaltung der Wasserkraftreserve, der Notstromgruppen und der Verfügbarkeit von Reservekraftwerken.
  • Solidarisierte Kosten: Umfassen die Kosten für Netzverstärkungen nach Art. 15b StromVG und Kosten für die Unterstützungshilfe der Stahlindustrie gemäss Art. 14b StromVG.

Warum sind die Strompreise in der Schweiz so unterschiedlich?

Das liegt an den lokalen Unterschieden sowohl bei den Energietarifen als auch bei den Netznutzungstarifen: 

Energietarife: Sie hängen vor allem davon ab, ob die Energieversorgungsunternehmen (EVU’s) ihren Strom am Markt beschaffen oder zum grossen Teil selbst produzieren (eigene Kraftwerke bzw. Beteiligung an Kraftwerken). Kaufen sie den Strom am Markt ein, wirken sich die Handelspreise viel stärker auf ihre Energietarife aus – je nach Marktsituation positiv oder negativ. Dadurch ergeben sich auch grössere Schwankungen bei den Tarifen. Die EVU haben zudem unterschiedliche Beschaffungsstrategien, was die Energietarife ebenfalls beeinflusst. Hier wirkt sich etwa aus, in wie vielen Tranchen (Teilmengen) und zu welchen Zeitpunkten der benötigte Strom beschafft wird. 

Netznutzungstarife: Sie basieren auf den Kosten, die beim Stromnetz entstehen. Diese Kosten fallen von Ort zu Ort sehr unterschiedlich aus. Unter den Netznutzungstarif fallen die Kosten für die Nutzung des Übertragungs- und Verteilnetzes. Er wird bestimmt durch die getätigten Investitionen für den Bau, Betrieb und Unterhalt des Netzes, das den Strom sicher und zuverlässig von den Produktionsanlagen zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern transportiert. 

Machen EVU bei hohen Preisen mehr Gewinn?

Nein. In der Schweiz sind die Strompreise der Grundversorgung stark reguliert und werden nach gesetzlichen Vorgaben kalkuliert. Dabei gilt die sogenannte Cost-Plus-Methode: Die EVU dürfen jene Kosten vollständig in die Tarife einrechnen, die ihnen durch den Betrieb ihres Stromnetzes und durch die Beschaffung der Energie entstanden sind.

Wie werden die Kosten für die Reservekraftwerke auf die Stromkundinnen und -kunden überwälzt?

Die Reservekraftwerke gehören zu den Massnahmen des Bundes gegen die drohende Energiemangellage im Winter. Der Bund hat angeordnet, dass die Kosten dafür über die nationale Netzgesellschaft Swissgrid verrechnet werden. Der Ansatz wird von Swissgrid jährlich neu berechnet. Diese Kosten sind im Tarif des lokalen Energieversorgers ausgewiesen und werden darüber an die Kundinnen und Kunden verrechnet.

Strompreise Erklärvideo VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen)

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